27,7 Rappen je Kilowattstunde: So viel zahlt ein typischer Schweizer Haushalt 2026 in der Grundversorgung, rund 4 Prozent weniger als im Vorjahr. Bei 4.500 Kilowattstunden nach dem Referenzprofil H4 ergibt das eine Jahresrechnung von 1.247 Franken, 58 Franken weniger als 2025 (Quelle: ElCom, Medienmitteilung vom 9. September 2025). Wer diese Rechnung senken möchte, stösst allerdings sofort auf eine Besonderheit: Den Lieferanten aussuchen darf hierzulande niemand mit einem Haushaltsverbrauch. Alle Verbrauchsstätten unter 100 Megawattstunden im Jahr gelten als feste Endverbraucher und werden vom lokalen Verteilnetzbetreiber beliefert (Art. 6 Abs. 2 StromVG).
In Deutschland läuft das anders
Jenseits der Grenze ist der Markt für Haushalte seit Jahren offen, und der Preisunterschied zwischen Anbietern ist dort ein reales Thema. Deutsche Portale wie stromvergleich.net sortieren aus Postleitzahl und Jahresverbrauch die an einer Adresse lieferbaren Tarife nach Jahreskosten. In der Schweiz liefe ein solches Werkzeug ins Leere, weil die Auswahl fehlt: Nur Grossverbraucher über 100 Megawattstunden haben seit 2009 Zugang zum freien Markt. Der Vergleich lohnt trotzdem, weil er zeigt, welcher Teil einer Stromrechnung überhaupt beweglich ist und welcher nicht.
Nützlich ist der Blick auch beim Thema Ökostrom. In Deutschland lag der Anteil erneuerbarer Energie an der Stromabgabe an Haushalte 2024 bereits bei 60 Prozent (Quelle: Monitoringbericht Energie 2025, Bundesnetzagentur), der Unterschied zwischen den Angeboten steckt dort in der Qualität der Herkunftsnachweise. Hierzulande wählt man kein Unternehmen, sondern ein Produkt beim eigenen Grundversorger. Genau darin liegt der erste von fünf Hebeln, die in einem Schweizer Haushalt tatsächlich greifen.
1. Das Stromprodukt beim eigenen Versorger wählen
Die Grundversorgung muss als Standard ein Produkt anbieten, das insbesondere auf inländischer erneuerbarer Energie beruht (Art. 6 Abs. 2bis StromVG). Diese Vorgabe kam mit dem Mantelerlass und gilt seit Anfang 2025. Wer mehr will, etwa Strom aus regionaler Wasserkraft oder aus Solaranlagen der eigenen Gemeinde, findet meist zwei oder drei Aufpreisprodukte im Angebot des Versorgers. Das ist die einzige Wahl, die ein Haushalt beim Strom wirklich hat, und sie kostet je nach Produkt ein paar Rappen je Kilowattstunde. Umgekehrt gilt: Wer nie etwas ausgewählt hat, bezieht automatisch das Standardprodukt seines Versorgers. Auf der Rechnung steht, welches Produkt hinterlegt ist und was der Aufpreis im Jahr ausmacht.
2. Den eigenen Tarif einordnen statt raten
Die Tarife aller rund 590 Netzbetreiber sind öffentlich einsehbar. Gemeldet werden sie bis zum 31. August für das Folgejahr, veröffentlicht auf der Strompreis-Webseite der ElCom, und sie gelten dann für mindestens ein Jahr fest (Art. 6 Abs. 3 StromVG). Ein Wechsel folgt daraus nicht, eine Einordnung schon: Wer sieht, dass die Nachbargemeinde deutlich günstiger liegt, versteht wenigstens, woran das liegt. Bei einem Umzug innerhalb der Region ist der Netzgebietstarif eine reale Kostengrösse.
3. Die Rechnung lesen lernen
Seit dem 1. Januar 2026 weist die Stromrechnung das Messentgelt gesondert aus, zusätzlich zu Elektrizität, Netznutzung, Abgaben an das Gemeinwesen, Netzzuschlag und Energiereserve (Art. 12 Abs. 2 StromVG). Damit erklärt sich ein Effekt, der viele irritiert hat: Der Netztarif ist zwar gesunken, doch die bisher darin enthaltenen Messkosten stehen nun in einer eigenen Zeile, im Median 74,40 Franken im Jahr. Netz und Messung zusammen sind dadurch leicht gestiegen. Wer nur eine Zeile vergleicht, sieht eine Senkung, die keine ist.
4. Den Verbrauch dort senken, wo er entsteht
Zusammen verbrauchten die Schweizer Haushalte 2025 rund 19,9 Milliarden Kilowattstunden von insgesamt 58,0 Milliarden im Inland (Quelle: BFE, Schweizerische Elektrizitätsstatistik 2025). Im einzelnen Haushalt zählt nicht die Leistung auf dem Typenschild, sondern die Betriebsdauer. Ein Bügeleisen mit 2.000 Watt läuft selten länger als eine halbe Stunde, ein Gefriergerät dagegen 8.760 Stunden im Jahr. Auch die Werkstatt- oder Nähecke gehört in diese Rechnung: Dauerlicht über dem Arbeitstisch summiert sich, eine Nähmaschine kaum. Am anderen Ende der Skala stehen Geräte, die Wasser warm halten. Wer über einen Whirlpool im eigenen Garten nachdenkt, rechnet den Dauerbetrieb der Heizung besser vor dem Kauf durch als nach der ersten Jahresrechnung.
5. Eigenverbrauch statt Anbieterwechsel
Was in der Schweiz an die Stelle des Tarifwechsels tritt, ist der Eigenverbrauch. Mit einer Anlage auf dem eigenen Dach sinkt die Menge, die vom Verteilnetzbetreiber bezogen wird, und mehrere Parteien in einem Gebäude können sich zum gemeinsamen Eigenverbrauch zusammenschliessen. Dynamische Tarife spielen dabei vorerst keine Rolle: Für 2026 hat kein einziger Netzbetreiber einen dynamischen Netznutzungstarif als Standard festgelegt (Quelle: ElCom, Medienmitteilung vom 9. September 2025).
Ob sich an der Marktordnung etwas ändert, hängt am Stromabkommen mit der EU. Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 festgelegt, dass Haushalte und Verbrauchsstätten unter 50 Megawattstunden in der regulierten Grundversorgung bleiben oder dorthin zurückkehren dürfen. Geltendes Recht ist das nicht, und ein Datum für eine Marktöffnung gibt es bis heute nicht. Die zweite Etappe nach Art. 7 StromVG wurde nie in Kraft gesetzt.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Stromanbieter in der Schweiz wirklich nicht wechseln?
Nein, sofern der Jahresverbrauch der Verbrauchsstätte unter 100 Megawattstunden liegt. Das trifft auf praktisch jeden Haushalt zu. Die Belieferung erfolgt durch den lokalen Verteilnetzbetreiber zu Tarifen, die für mindestens ein Jahr fest sind.
Warum zahlt die Nachbargemeinde weniger für dieselbe Kilowattstunde?
Weil Netzkosten, Beschaffungsstrategie und kommunale Abgaben je Netzgebiet verschieden sind. Rund 590 Netzbetreiber kalkulieren jeweils eigenständig. Vergleichen lässt sich das auf der Strompreis-Webseite der ElCom, ändern lässt es sich ohne Umzug nicht.
Bringt ein Ökostromprodukt beim Grundversorger etwas?
Es ändert nichts am Strom in der Steckdose, aber an der Nachfrage nach Herkunftsnachweisen und damit an der Finanzierung erneuerbarer Anlagen. Das Standardprodukt beruht seit 2025 ohnehin insbesondere auf inländischer erneuerbarer Energie. Aufpreisprodukte gehen einen Schritt weiter, etwa bei Solarstrom aus der eigenen Gemeinde.
Taugt ein deutsches Vergleichsportal für einen Haushalt in der Schweiz?
Als Angebot nein, als Anschauungsmaterial ja. Es zeigt, wie ein offener Markt für Haushalte funktioniert und wie gross der Abstand zwischen einzelnen Tarifen dort ausfällt. Bestellen lässt sich davon in der Schweiz nichts.
Fazit: die Rechnung verstehen, dann handeln
Drei Schritte lohnen sich noch in diesem Jahr. Zuerst die aktuelle Stromrechnung Zeile für Zeile durchgehen und die fünf ausgewiesenen Bestandteile den eigenen Kilowattstunden gegenüberstellen. Danach im Angebot des Versorgers prüfen, welches Stromprodukt hinterlegt ist und was ein Wechsel innerhalb des Angebots kosten würde. Und zuletzt die drei Geräte mit der längsten Betriebsdauer im Haushalt bestimmen, weil dort die einzige Menge liegt, über die ein Haushalt selbst entscheidet. Wer dabei im Winter friert, findet in dichten Vorhängen und Heimtextilien oft die günstigere Antwort als in einem zusätzlichen Heizlüfter. Der Preis je Kilowattstunde ist in der Schweiz gesetzt, die Zahl der Kilowattstunden nicht.




