Materialtabellen beantworten die falsche Frage. Ob Aluminium, Glas oder Holz ans Haus passt, entscheidet sich an der konkreten Fläche, an der Höhe der Traufe und daran, was die Gemeinde dazu sagt. Deshalb hier kein Vergleich in der Theorie, sondern ein durchgerechneter Fall mit offengelegten Annahmen. Mit eigenen Massen führt dieselbe Rechnung zu einem anderen, aber genauso belastbaren Ergebnis.
Der Fall: die Annahmen offengelegt
Rechenbeispiel: ein Einfamilienhaus in der Bauzone einer Berner Gemeinde, Südwestseite, bestehender Sitzplatz aus Betonplatten. Geplant ist ein angebautes Dach, 5,0 m breit und 3,4 m tief, also 17,0 m² überdachte Fläche. Die Traufe liegt bei 2,45 m, der First bei 2,80 m, weil das Dach ein Gefälle für den Wasserablauf braucht. Das Grundstück liegt weder im Gewässerraum noch in einem Ortsbildschutzgebiet. Alle folgenden Schritte beziehen sich auf genau diese Zahlen.
Recherchiert man dazu online, dominieren deutsche Treffer. Ein deutscher Terrassendach-Ratgeber sortiert Bauarten, Materialien und die Genehmigungsfrage meist sauber, rechnet dabei aber mit den Schwellen der deutschen Landesbauordnungen. Für unser Beispiel heisst das: Die inhaltliche Systematik ist übertragbar, die Zahlen sind es nicht. Die Prüfung muss also von vorne beginnen, mit dem Recht am Standort.
Schritt für Schritt durch die Bewilligungsfrage
Im Kanton Bern sind unbeheizte Bauten mit höchstens zehn Quadratmetern Grundfläche und höchstens 2,50 Metern Höhe von der Baubewilligung befreit, sofern sie weder bewohnt noch gewerblich genutzt werden und funktionell zu einer Hauptbaute gehören (Quelle: Kanton Bern, Baubewilligungsdekret Art. 6 Abs. 1, 2026). Unser Dach überschreitet beide Werte: 17,0 statt 10 m², 2,80 statt 2,50 m. Damit ist die erste Frage beantwortet, und zwar mit Baugesuch.
Interessant ist der zweite Buchstabe derselben Bestimmung. Ausdrücklich frei bleiben dort Pergolen sowie auf zwei Seiten offene, ungedeckte Gartensitzplätze. Sobald eine geschlossene Dachfläche entsteht, endet diese Einordnung. Ausschlaggebend ist damit die Deckung. Wie leicht die Konstruktion gebaut ist, spielt für diese Einordnung keine Rolle.
Läge dasselbe Dach ausserhalb der Bauzone, würde selbst eine kleinere Variante bewilligungspflichtig, wenn sie geeignet ist, die Nutzungsordnung zu beeinflussen (Quelle: Kanton Bern, Baubewilligungsdekret Art. 7, 2026). Dasselbe gilt, wenn Gewässerraum, Wald, Natur- oder Ortsbildschutzgebiete, Naturschutzobjekte oder Baudenkmäler betroffen sind. Und selbst dort, wo die Bewilligung entfällt, bleiben die übrigen Vorschriften anwendbar. Befreit heisst nie anforderungsfrei.
Dazu kommt die Frage, wie das Bauwerk überhaupt eingeordnet wird. Die interkantonal harmonisierten Baubegriffe definieren Anbauten als Bauteile, die mit einem anderen Gebäude zusammengebaut sind, die zulässigen Masse nicht überschreiten und nur Nebennutzflächen enthalten; Kleinbauten sind freistehend (Quelle: IVHB, Anhang 1 Ziff. 2.2 und 2.3). Unser Dach ist an das Haus gebaut, also eine Anbaute. Die konkreten Masse dazu setzt jeder Kanton selbst, ergänzt um die kommunale Bau- und Nutzungsordnung.
Praktisch bedeutet ein Baugesuch im Beispielfall überschaubaren Aufwand. Verlangt werden im Regelfall ein Situationsplan, Grundriss und Schnitt mit den eingetragenen Massen, eine Ansicht der betroffenen Fassade und Angaben zu Material und Farbe. Dazu kommt die Publikation, während der Einsprachen möglich sind. Der Zeitbedarf entsteht selten beim Ausfüllen, sondern beim Warten. Für einen gedeckten Sitzplatz im Frühjahr lohnt sich die Eingabe bereits im Vorjahr.
Ein zweiter Punkt fällt im Beispiel erst beim Zeichnen auf: die Anschlusshöhe. Bei 2,45 m Traufe und einem Fenstersturz auf etwa 2,20 m bleibt wenig Luft für den Anschluss an die Fassade. Entweder rückt die Konstruktion über den Sturz, dann verdeckt sie einen Teil der Fensterfläche, oder das Gefälle wird flacher, was die Entwässerung erschwert. Diese Abwägung entscheidet über die Optik stärker als jede Materialwahl. Sie gehört deshalb in die Skizze, bevor Offerten eingeholt werden.
Alu, Glas oder Holz: was 3,4 Meter Tiefe bedeuten
Erst jetzt lohnt der Materialvergleich, weil nun feststeht, worüber gesprochen wird: eine Anbaute mit 3,4 m Auskragung, die Schnee und Windsog aufnimmt. Holz braucht dafür kräftigere Querschnitte als Metall. Das ist konstruktiv unproblematisch, verändert aber die Optik: Der Balken über der Fensterfront wird sichtbar hoch. Dafür lässt sich Holz auf der Baustelle anpassen, wenn die Wand nicht ganz im Lot steht, und passt farblich zu bestehenden Fensterläden oder Vordächern.
Aluminium baut schlanker und führt das Wasser im Profil ab, was die sichtbare Rinne einspart. Im Unterhalt ist es genügsam; eine beschichtete Oberfläche braucht kaum mehr als Reinigung. Der Preis dafür ist Verbindlichkeit: Was gefertigt ist, wird vor Ort nicht mehr angepasst. Masse und Anschlussdetails müssen vor der Bestellung stimmen, inklusive der Frage, wie die Befestigung durch eine allfällige Fassadendämmung geführt wird.
In beiden Fällen bleibt Glas Füllung und wird nie Tragwerk. Die eigentliche Frage ist, was über Kopf eingebaut werden darf. In Deutschland ist das bauaufsichtlich ausbuchstabiert: Monolithische Einfachgläser und äussere monolithische Scheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas dürfen wegen möglicher Spontanbrüche nur eingebaut werden, wenn ihre Oberkante unter 4 m über der Verkehrsfläche liegt (Quelle: DIBt, MVV TB Ausgabe 2020/1, Anlage A 1.2.7/2). In der Schweiz gelten stattdessen die kostenpflichtigen SIA-Normen. Die Frage an den Anbieter bleibt dieselbe: Welcher Glasaufbau ist vorgesehen, und welchen Nachweis gibt es dafür?
Bei 17 m² kommt eine dritte Grösse dazu, die selten in der Offerte steht: das Gewicht der Reinigung. Auf einer flach geneigten Fläche sammeln sich Blütenstaub und Laub, und was unerreichbar ist, wird nicht geputzt. Bei 2,80 m Firsthöhe geht das noch von der Leiter aus. Bei mehr Höhe gehört der Zugang in die Planung.
Unter allen drei Materialien liegt dieselbe Frage: Für welche Lasten ist die Konstruktion bemessen? Schnee- und Windlasten regeln in der Schweiz die Normen des SIA, die kostenpflichtig sind und deshalb selten zitiert werden. Für das Beispiel genügt eine einfachere Anforderung an den Anbieter: Er soll schriftlich nennen, für welchen Standort, welche Höhenlage und welche Schneelast er gerechnet hat. Kritisch ist bei leichten Dächern übrigens weniger der Druck von oben als der Sog an Rand und Ecke, der die Fläche anhebt. Über die Sicherheit entscheidet daher die Verankerung. Ein kräftigeres Profil hilft dagegen wenig.
Was unter dem Dach steht, gehört in die Rechnung
Ein Terrassendach verändert die Nutzung der Fläche darunter, und zwar mehr, als die meisten erwarten. Möbel bleiben draussen stehen, Textilien halten länger, der Boden trocknet nach einem Guss schneller ab. Als Aussenzimmer gedacht, braucht der Bereich Beleuchtung und Steckdosen von Anfang an; nachträglich in eine fertige Konstruktion zu bohren, ist mühsam. Ein wetterfester Teppich für draussen macht aus dem gedeckten Sitzplatz optisch einen Raum, verlangt aber eine Fläche, die abtrocknen kann.
Schwerer wiegt alles, was Gewicht und Wasser mitbringt. Ein Sprudelbad auf der Terrasse ist eine Punktlast, die der Belag und der Untergrund tragen müssen, dazu kommen Stromanschluss und Dampf unter der Dachfläche. Vor der Dachplanung gehören deshalb die Voraussetzungen für einen Whirlpool im eigenen Garten auf den Tisch. Sonst steht das Dach, und die Zuleitung liegt auf der falschen Seite.
Auch die Fläche darunter verdient einen Blick. Betonplatten auf Splitt tragen ein Möbel, aber nicht zwingend eine Stütze mit Punktlast. Im Beispielfall stehen vier Stützen auf dem bestehenden Sitzplatz; ob darunter ein Fundament liegt, weiss meist niemand mehr. Ein Aufgraben an einer Stelle klärt das in einer Stunde und erspart die Diskussion nach dem ersten Winter. Wo kein Fundament liegt, kommen Punktfundamente dazu, und das verschiebt neben dem Budget auch den Termin.
Ergebnis des Rechenbeispiels
Für unseren Fall lautet die Antwort: Baugesuch einreichen, danach Material wählen. Die Reihenfolge ist keine Formsache. Wer zuerst bestellt und dann fragt, riskiert eine Konstruktion, die nach der kommunalen Ordnung so nicht bewilligt wird, und trägt die Kosten der Änderung selbst. Konkret heisst das: Masse und Skizze an die Bauverwaltung, Auskunft zu Zonenordnung und Schutzobjekten einholen, danach zwei Offerten mit getrennten Positionen für Statik, Fundament, Konstruktion und Montage. Wer die Zustimmung der Nachbarschaft braucht, holt sie schriftlich ein und legt sie zu den Unterlagen. Erst dann ist die Materialfrage eine Geschmacksfrage.
Übertragbar ist an diesem Fall die Struktur; die Zahlen bleiben an den Standort gebunden. Wer 24 m² plant, in einem anderen Kanton wohnt oder freistehend baut statt anzubauen, durchläuft dieselben fünf Schritte mit anderen Werten. Was gleich bleibt, ist die Reihenfolge: erst die Lage, dann das Recht, dann die Statik, zuletzt das Material.
Häufige Fragen
Ab welcher Grösse braucht ein Terrassendach im Kanton Bern eine Bewilligung?
Frei sind unbeheizte Bauten bis zehn Quadratmeter Grundfläche und 2,50 Meter Höhe, wenn sie zu einer Hauptbaute gehören und weder bewohnt noch gewerblich genutzt werden. Darüber ist ein Baugesuch nötig. Andere Kantone setzen andere Werte, und die Gemeinde kann strenger sein.
Zählt eine Pergola als Terrassendach?
Im Berner Baubewilligungsdekret sind Pergolen und auf zwei Seiten offene, ungedeckte Gartensitzplätze ausdrücklich genannt und bleiben frei. Massgeblich ist die geschlossene Dachfläche. Sobald oben gedeckt wird, greift die Einordnung als Baute.
Ist Aluminium für 3,4 Meter Tiefe besser als Holz?
Beides trägt, wenn es richtig bemessen ist. Aluminium baut schlanker und braucht weniger Unterhalt, Holz lässt sich vor Ort anpassen und fügt sich optisch oft besser an ältere Häuser. Die Entscheidung hängt an Optik, Wartungsbereitschaft und daran, wie exakt die vorhandene Fassade ist.
Welches Glas gehört über eine Sitzfläche?
Über Kopf zählt die Resttragfähigkeit, also das Verhalten der Scheibe nach einem Bruch. Verbundsicherheitsglas hält die Bruchstücke in der Zwischenfolie. Lassen Sie sich den vorgesehenen Aufbau und den zugehörigen Nachweis schriftlich geben, statt sich auf eine Produktbezeichnung zu verlassen.
Was passiert, wenn ohne Bewilligung gebaut wurde?
Die Gemeinde kann ein nachträgliches Gesuch verlangen und im ungünstigen Fall den Rückbau anordnen. Auch beim Verkauf der Liegenschaft fällt ein fehlender Eintrag in den Unterlagen auf. Nachträglich zu bewilligen ist deutlich aufwendiger, als vorher zu fragen.




