Finanzen & Wirtschaft

Wenn die Hände streiken: Absicherung für Selbstständige in der Schweiz

Hände einer Keramikerin an der Töpferscheibe in einer kleinen Werkstatt

Ein Handgelenk, das nach zwanzig Jahren an der Nähmaschine nicht mehr mitmacht, kostet mehr als eine Auftragspause. Die Schweizer Sozialversicherung fragt in einem solchen Fall nicht, ob der bisherige Beruf noch geht. Verglichen werden zwei Einkommen: jenes ohne Gesundheitsschaden und jenes, das mit ihm noch zumutbar wäre (Art. 16 ATSG). Berufsunfähigkeit ist hier kein Rechtsbegriff, sondern ein deutscher Produktname. Wie diese private Absicherung des zuletzt ausgeübten Berufs in Deutschland aufgebaut ist und welche Klauseln über die Leistung entscheiden, ist auf dieser Seite aufgearbeitet. Für Erwerbstätige in der Schweiz taugt das als Vergleichsmassstab, nicht als Vertrag, der hier greifen würde.

Warum die erste Zahlung so spät kommt

Vor der Rente kommt die Eingliederung. Gerechnet wird erst, wenn sie keine Aussicht mehr hat. Verlangt sind dann zwei Dinge gleichzeitig: ein Jahr ohne wesentlichen Unterbruch mit durchschnittlich mindestens 40 Prozent Arbeitsunfähigkeit, und danach ein Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent (Art. 28 IVG). Dazu kommt eine Frist, die in Beratungsgesprächen regelmässig untergeht. Der Rentenanspruch entsteht frühestens sechs Monate nach der Anmeldung bei der IV-Stelle (Art. 29 Abs. 1 IVG). Meldet sich jemand erst nach sechs Monaten Krankschreibung an, verschiebt sich der Zahlungsbeginn um genau diese sechs Monate. Eine Früherfassung ist deshalb kein Eingeständnis, sondern der Startschuss für die Frist.

Vom ersten Krankheitstag bis zur ersten IV-RenteArbeitsunfähigkeit beginntKrankentaggeld oder Lohnfortzahlung überbrückenAnmeldung bei der IV-StelleAb hier laufen die sechs Monate nach Art. 29 IVGWartejahr: zwölf MonateIm Schnitt mindestens 40 Prozent arbeitsunfähigFrühester RentenbeginnErst wenn Wartejahr und Sechsmonatsfrist erfüllt sindcreasphere.ch
Zwei Fristen laufen nacheinander: das Wartejahr und die Sechsmonatsfrist ab Anmeldung.

Überbrückt werden diese Monate normalerweise durch ein Krankentaggeld. Angestellte haben es meist über eine Kollektivversicherung des Arbeitgebers, deren Höhe und Bezugsdauer im Vertrag geregelt sind. Selbstständigerwerbende haben es nur dann, wenn sie selbst eine Police abgeschlossen haben. Fehlt sie, entsteht die erste Lücke lange vor der zweiten.

Diese Reihenfolge ist der Grund, warum die Frage nach der Absicherung selten dann gestellt wird, wenn sie sich beantworten liesse. Solange das Taggeld läuft, wirkt die Sache geregelt. Läuft die Bezugsdauer aus und ist die IV noch am Abklären, steht ein Haushalt plötzlich ohne laufendes Einkommen da. Dieses Fenster füllt in der Schweiz keine obligatorische Leistung.

Die zweite Säule versichert nur einen Ausschnitt des Lohns

Die berufliche Vorsorge zahlt eine Invalidenrente ab einem IV-Grad von 40 Prozent, sofern die betroffene Person bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit versichert war (Art. 23 BVG). Versichert ist dabei nicht der ganze Lohn. Im Obligatorium zählt nur der koordinierte Lohn, also der Teil des Jahreslohns zwischen 26’460 und 90’720 Franken (Quelle: Art. 5 BVV 2, in Kraft seit 1.1.2025). Ein Rechenbeispiel mit einem Jahreslohn von 60’000 Franken macht das greifbar: Koordiniert sind davon 33’540 Franken. Die ersten 26’460 Franken bleiben im Obligatorium aussen vor, und was über 90’720 Franken liegt, ebenfalls.

Selbstständigerwerbende unterstehen dem Obligatorium überhaupt nicht (Art. 3 BVG). Ein freiwilliger Anschluss ist möglich, etwa über die Auffangeinrichtung oder die Vorsorgeeinrichtung eines Berufsverbands. Ohne diesen Schritt bleibt bei Invalidität die erste Säule allein übrig. Steht die zweite Säule gerade auf dem Tisch, hilft der Überblick zur Planung der Altersvorsorge bei der Reihenfolge.

Was die erste Säule leistet, lässt sich beziffern. Eine ganze IV-Rente beginnt bei voller Beitragsdauer bei 1’260 Franken im Monat und steigt mit dem massgebenden durchschnittlichen Einkommen (Quelle: AHV/IV-Informationsstelle, Merkblatt 4.04, Stand 1.1.2025). Teilrenten bleiben die Ausnahme: Von den im Dezember 2024 ausbezahlten IV-Renten waren drei Viertel ganze Renten (Quelle: BSV, IV-Statistik 2024).

Wer bei Invalidität zahlt, und für wen1. Säule: IVAlle ErwerbstätigenAb 40 Prozent InvaliditätAb 1'260 Franken/Monat2. Säule: BVGNur AngestellteKoordinierter Lohn:26'460 bis 90'720 Fr.PrivatSelbstständige selbstKrankentaggeld undfreiwillige 2. Säulecreasphere.ch
Die dritte Karte füllt sich nur, wenn jemand sie selbst füllt.

Unfall ist gedeckt, Krankheit nicht automatisch

Angestellte sind über das Unfallversicherungsgesetz obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert, und ab acht Wochenstunden kommen die Nichtberufsunfälle dazu (Art. 13 Abs. 1 UVV). Wer selbstständig arbeitet, fällt aus diesem Obligatorium heraus und kann sich freiwillig unterstellen. Bei Krankheit greift das UVG in keinem der beiden Fälle. Diese Trennung erklärt, warum zwei Werkstätten mit derselben Diagnose sehr verschieden dastehen können: Die eine hat einen Arbeitsvertrag im Rücken, die andere eine Rechnung an den nächsten Kunden. Für den Alltag heisst das: Ein Sturz von der Leiter im Atelier ist bei Angestellten sauber geregelt, eine schleichende Sehnenreizung dagegen in beiden Fällen nicht.

Wenn das Atelier ein Nebeneinkommen ist

Viele kreative Tätigkeiten laufen neben einer Anstellung, mit zwei kleinen Pensen oder mit wechselnden Auftraggebern. Für die berufliche Vorsorge zählt jedes Arbeitsverhältnis für sich. Mehrere kleine Pensen ergeben deshalb nicht automatisch eine Versicherung, auch wenn sie zusammen ein volles Einkommen bilden. Eine freiwillige Versicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sie geschieht aber nie von selbst. Beim Atelier neben einem Teilzeitpensum lohnt 2026 ein Blick darauf, welcher Lohn bei welcher Kasse überhaupt gemeldet ist. Die Antwort steht auf dem Vorsorgeausweis und überrascht öfter, als sie sollte. Ähnlich unübersichtlich wird es beim Zuverdienst im Alter, wo Beitragspflichten und Freibeträge durcheinandergehen: Wie sich das sortieren lässt, zeigt der Beitrag zum Zuverdienst nach der Pensionierung.

Fazit: drei Unterlagen, ein Betrag

Die Zahl, die zählt, steht in keinem einzelnen Dokument. Sie entsteht aus drei Blättern, die selten nebeneinanderliegen: dem Auszug des individuellen Kontos bei der Ausgleichskasse, dem Vorsorgeausweis der Pensionskasse und der Police des Krankentaggelds, falls es eine gibt. Wer diese drei Papiere heraussucht und die daraus erwartbaren Leistungen vom heutigen Nettoeinkommen abzieht, hat die Grössenordnung der eigenen Lücke vor sich. Das ist der Punkt, an dem eine unabhängige Beratung sinnvoll wird, nicht vorher. Mit einer konkreten Zahl im Kopf dreht sich das Gespräch um Deckungen statt um Produkte. Ein Nachmittag mit drei Dokumenten und einem Taschenrechner ersetzt kein Angebot, aber er verhindert, dass am Ende ein Vertrag eine Lücke schliesst, die es gar nicht gibt.

Häufige Fragen

Zahlt die IV, wenn ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann?

Nicht ohne Weiteres. Die IV prüft die Erwerbsfähigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt, nicht den bisherigen Beruf (Art. 7 ATSG). Wer in einer anderen zumutbaren Tätigkeit noch ähnlich viel verdienen könnte, erreicht keinen Invaliditätsgrad von 40 Prozent und bekommt keine Rente.

Was passiert bei einem Invaliditätsgrad von 35 Prozent?

Dann zahlt weder die erste noch die zweite Säule. Die Schwelle von 40 Prozent gilt für beide (Art. 28 IVG, Art. 23 BVG). Unterhalb davon bleibt nur, was privat abgeschlossen wurde, etwa ein Krankentaggeld oder eine Erwerbsunfähigkeitsdeckung bei einem Privatversicherer.

Bin ich als Selbstständigerwerbende in der Pensionskasse versichert?

Nein, das Obligatorium erfasst Selbstständigerwerbende nicht (Art. 3 BVG). Möglich ist ein freiwilliger Anschluss. Ohne ihn bleibt bei Invalidität die IV-Rente allein, und die deckt selten den bisherigen Verdienst.

Nützt mir eine deutsche Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ein deutscher Vertrag knüpft an deutsche Rechtsbegriffe und an eine Legaldefinition an, die es hier nicht gibt. Für Erwerbstätige mit Wohnsitz und Arbeitsort in der Schweiz ist er deshalb kein Ersatz. Vergleichbare private Deckungen laufen hier unter Erwerbsunfähigkeit und folgen dem Invaliditätsgrad der IV.

Wie schnell sollte ich mich bei der IV-Stelle anmelden?

So früh wie möglich, denn die sechs Monate laufen erst ab der Anmeldung (Art. 29 Abs. 1 IVG). Eine Früherfassung ist schon während einer längeren Arbeitsunfähigkeit möglich und blockiert nichts. Verlorene Monate zahlt später niemand nach.

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